Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?

Jeder, der einen Verdacht auf Korruption oder damit zusammenhängende Straftaten mitteilen möchte, der sich auf ein von Dr. Rainer Buchert oder Dr. Caroline Jacob vertretenes Unternehmen bezieht:
Liste aller Ombudsmandate

Dies gilt für Mitarbeiter dieser Unternehmen ebenso wie für Geschäftspartner oder Dritte. Auch wer sich selbst nicht korrekt verhalten und vielleicht sogar strafbar gemacht hat, kann sich vertraulich mit dem Ombudsmann bzw. der Ombudsfrau beraten.

Die Ombudsperson ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle und kein Kummerkasten. Wer sich nicht angemessen oder ungerecht behandelt fühlt, sollte sich an die dafür jeweils zuständigen Stellen wenden (z. B. Mobbing-Beauftragte, Betriebsrat/Personalrat).

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