Ombudspersonen / Vertrauensanwälte in Frankfurt am Main

Herzstück eines professionellen Compliancesystems

Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Verpflichtungen aber zugleich auch wachsender Einsicht in die praktischen Notwendigkeiten widmen Unternehmen dem Thema Compliance zunehmend mehr Aufmerksamkeit. Dazu gehört insbesondere die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und anderen Straftaten durch professionelle Präventionsmaßnahmen. Dabei kommt Hinweisgebersystemen mit Meldestellen für Hinweisgeber, wie sie nun auch durch Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettengesetz für alle Unternehmen mit mehr als 49 bzw. 1.000 Mitarbeitern vorgeschrieben sind, zentrale Bedeutung zu.

Anwaltliche Ombudspersonen haben sich als Hinweisgebersystem seit vielen Jahren besonders gut bewährt.

Dr. Rainer Buchert war einer der ersten Ombudsmänner Deutschlands. Er und seine ebenfalls langjährig erfahrene Kollegin Dr. Caroline Jacob vertreten über 60 Konzerne, mittelständische Unternehmen und Non profit-Organisationen aus unterschiedlichsten Branchen als Ombudsmann bzw. Ombudsfrau.

Ansprechpartner für Hinweisgeber

Wesentlich an dem Ombudsmannsystem ist, dass Hinweisgeber sich vertraulich an Herrn Dr. Rainer Buchert bzw. Frau Dr. Caroline Jacob wenden können. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird. Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung werden Hinweise an die ermittelnden Gremien der Unternehmen weitergegeben. Geschützt ist bereits die Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson. Kosten entstehen dem Hinweisgeber in keinem Fall.

Kontaktformular für Hinweisgeber

Erstinformationen für Hinweisgeber

FAQ für Hinweisgeber