Ombudsmann / Vertrauensanwalt
Dr. Rainer Buchert

Dr. Rainer Buchert studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, war anschließend wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kriminologie und wurde mit einer besonders ausgezeichneten strafrechtlich kriminalistischen Arbeit aus dem Bereich der Inneren Sicherheit promoviert. Er absolvierte zudem die Polizeiführungsakademie.

Von 1977 bis 1991 war er in verschiedenen leitenden Funktionen beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig, zuletzt als Kriminaldirektor. Danach wurde er Landeskriminaldirektor und Leiter der Kriminalpolizei des Landes Sachsen Anhalt. Im Anschluss war er von 1993 bis 1999 Polizeipräsident von Stadt und Kreis Offenbach am Main in Hessen.

Nach dieser Laufbahn ist Dr. Buchert seit 1999 als freier Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und Gründer der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei Buchert Jacob Peter.

Er steht für individuelle Strafverteidigung sowie präventive Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen. Darüber hinaus ist er für zahlreiche namhafte Unternehmen als Ombudsperson beziehungsweise Vertrauensanwalt in Hinweisgebersystemen tätig, insbesondere bei Verdachtsfällen von Korruption und Wirtschaftskriminalität. Zusätzlich lehrt er als Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management.

Arbeitsschwerpunkte

  • Tätigkeit als Ombudsmann/Vertrauensanwalt
  • Compliance-Beratung
  • Auditierung von Hinweisgebersystemen
  • Internal Investigations

Ombudsmann-Mandate

Liste der Mandate

Kontakt

Bitte beachten

Wenn Sie mich in meiner Eigenschaft als Ombudsmann sprechen möchten, werden Sie im Büro ohne weitere Nachfrage zu mir durchgestellt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sachverhalte oder Beobachtungen zu bewerten sind, berate ich Sie gerne. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie befürchten, sich selbst strafbar gemacht zu haben. Auch dann ist die Vertraulichkeit gewährleistet. Kosten entstehen Ihnen in keinem Fall.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich als Ombudsmann keine Beschwerdestelle und kein Kummerkasten sein kann.

Letzte Veröffentlichungen

  • Hinweisgebersysteme – Insbesondere der externe Ombudsmann als Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, in: Fraud Management – der Mensch als Schüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität, hrsg. von Hans-Willi Jackmuth, Christian de Lamboy und Peter Zawilla
    1. Auflage 2012, Frankfurt School Verlag
  • Rezension zu Hinweisgebersysteme – Implementierung im Unternehmen, Alexander Schemmel, Dr. Felix Ruhmannseder, Dr. Tobias Witzigmann
    1. Auflage 2012, Verlag C.F. Müller, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2012, S. VI – VII (gemeinsam mit C. Buchert)
  • Hinweisgebersysteme des Unternehmens, in: Internal Investigations – Ermittlungen im Unternehmen, hrsg. von Thomas C. Knierim, Dr. Markus Rübenstahl und Dr. Michael Tsambikakis
    1. Auflage 2013, Verlag C. F. Müller
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen
    1. Auflage 2013, Verlag C.F. Müller
  • Zusammenarbeit mit Ombudsleuten und Whistleblower-Systeme, in: Der Compliancer-Officer, hrsg. von Dr. Jürgen Bürkle und Dr. Christoph E. Hauschka
    1. Auflage 2015, Verlag C. H. Beck
  • Ombudsmann und Hotline, in: Corporate Compliance, Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, hrsg. Von Dr. Christoph E. Hauschka
    3. Auflage (erscheint 2016), Verlag C. H. Beck
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen
    2. Auflage 2016, Verlag C.F. Müller